Leistungspakete · Einbringung
Unternehmen in eine GmbH einbringen
Bei der Einbringung werden Betrieb, Anteile oder einzelne Wirtschaftsgüter auf eine GmbH übertragen. Die Auswahl richtet sich nach dem Einbringungsgegenstand und der gewünschten steuerlichen Bewertung.
Vorhaben einordnen
Ausgangspunkt bestimmen
Die Paketwahl beginnt nicht mit einer juristischen Bezeichnung, sondern mit Ihrer tatsächlichen Ausgangslage.
Einzelunternehmen
Der Betrieb eines Einzelunternehmens soll im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf eine GmbH übertragen werden.
02Personengesellschaft
Ein Betrieb oder Mitunternehmeranteil einer GbR oder anderen Personengesellschaft soll eingebracht werden.
03Sachgründung
Die Einbringung soll bereits als Sacheinlage im Rahmen der GmbH-Gründung erfolgen.
Leistungspakete
Passende Lösung auswählen
Wählen Sie die Ausgangslage, die Ihrem Vorhaben am nächsten kommt. Die nächste Seite zeigt Leistungsumfang, Ablauf und Konditionen.
Betrieb übertragen
Einzelunternehmen einbringen
Der Betrieb wird durch Einbringungsvertrag auf eine neue oder bestehende GmbH übertragen. Vermögensgegenstände, Verträge und Verbindlichkeiten sind einzeln zu erfassen. Das Paket verbindet Vertragsgestaltung und steuerliche Umsetzung.
Betrieb oder Anteil
Personengesellschaft einbringen
Ein Betrieb oder Mitunternehmeranteil wird auf eine GmbH übertragen. Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen müssen gemeinsam betrachtet werden. Beteiligungsverhältnisse und Gegenleistung bestimmen die Gestaltung.
Sacheinlage
Sachgründung durch Einbringung
Der Betrieb dient bereits bei der Gründung als Sacheinlage oder Sachagio. Werthaltigkeit und Kapitalaufbringung müssen notariell und registerrechtlich belegt werden. Die steuerliche Buchwertfortführung ist gesondert zu prüfen.

Fachlich verantwortet
Produkte mit Praxisbezug
Unternehmerkompass verbindet rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Entscheidungen. Die Produkte entstehen aus typischen Fragestellungen von Gründern, Gesellschaftern und Geschäftsführern.