Leistungspakete · Holding
Die passende Holdingstruktur gestalten
Eine Holding kann von Anfang an vorgesehen oder nachträglich über einer bestehenden GmbH errichtet werden. Der richtige Weg hängt davon ab, welche Gesellschaften bereits bestehen und welche Beteiligungen übertragen werden.
Vorhaben einordnen
Ausgangspunkt bestimmen
Die Paketwahl beginnt nicht mit einer juristischen Bezeichnung, sondern mit Ihrer tatsächlichen Ausgangslage.
Neu gründen
Holding und operative Tochtergesellschaft sollen von Beginn an in einer abgestimmten Struktur entstehen.
02Nachträglich ergänzen
Über einer bereits bestehenden GmbH soll durch Anteilstausch eine Holdinggesellschaft errichtet werden.
03Mit Umwandlung verbinden
Ein Einzelunternehmen oder eine GbR soll in eine GmbH überführt und zugleich in eine Holdingstruktur eingebunden werden.
Leistungspakete
Passende Lösung auswählen
Wählen Sie die Ausgangslage, die Ihrem Vorhaben am nächsten kommt. Die nächste Seite zeigt Leistungsumfang, Ablauf und Konditionen.
Neue Struktur
Holding neu gründen
Holdinggesellschaft und operative Tochter werden von Beginn an gemeinsam geplant. Beteiligungen, Unternehmensgegenstände und Kapitalausstattung werden aufeinander abgestimmt. Die Umsetzung koordiniert beide Gründungen.
Qualifizierter Anteilstausch
Holding nachträglich errichten
Anteile an einer bestehenden GmbH werden in eine neue Holding eingebracht. Voraussetzungen des qualifizierten Anteilstauschs und siebenjährige Sperrfristen sind zu beachten. Das Paket verbindet Gründung und Anteilseinbringung.
Umwandlung und Holding
Unternehmen mit Holding strukturieren
Die Überführung eines Einzelunternehmens oder einer GbR wird mit einer Holding kombiniert. Reihenfolge und steuerliche Stichtage entscheiden über die Umsetzbarkeit. Die Schritte werden als Gesamtstruktur geplant.

Fachlich verantwortet
Produkte mit Praxisbezug
Unternehmerkompass verbindet rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Entscheidungen. Die Produkte entstehen aus typischen Fragestellungen von Gründern, Gesellschaftern und Geschäftsführern.